Sortenschutz, Markenschutz

Bedingt durch die rechtlichen Bestimmungen des Marken- und Sortenschutzes ist eine unerlaubte Vermehrung unserer Rosensorten und deren Vertrieb ausdrücklich untersagt. Jeder Weiterverkauf unserer Rosensorten und deren Rosenaugen ins Ausland ist zu unterlassen. Der Verkauf von sorten- schutzrechtlich geschützten sowie die mit Markenzeichen ® eingetragenen Rosensorten verpflichtet dazu, diese ausschließlich mit dem Original-Züchteretikett weiterzuverkaufen. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, bei einer Weiterveräußerung innerhalb Deutschlands diese Bedingungen auch seinem Kunden aufzuerlegen.

Achten Sie beim Kauf von NOACK ROSEN Sorten auf das Original Züchteretikett. Im Zweifelsfall können Sie sich gerne an uns wenden.

Original Züchterbildetikett
Original Züchteretikett

Übersicht Schutzrechte Noack Rosen